Kategorie: Bekanntmachungen für alle

Bekanntmachungen welche auch Nichtmitglieder betreffen. Z. Bsp. Infos zu Fluggebieten

Sonnenaufgangsnichtfliegen

Sonnenaufgangs-Spektakel bei (zu viel) Wind

Liebe Bergdohlen,

es war mal wieder so weit. Unser beliebtes Sonnenaufgangsfliegen stand an. Nachdem uns die Woche zuvor schlechtes Wetter und G7-Flugverbot einen Strich durch die Rechnung gemacht haben, hat diesmal der Wind nicht mitgespielt.

Umso schöner anzusehen war jedoch der Sonnenaufgang. Eine kleine Gewitterzelle hat sich langsam von Miesbach nach Rosenheim verschoben, während sich der Himmel langsam rot gefärbt hat. Ein farbenfrohes Spektakel.

Es hat Spaß gemacht!

Eure Vorstandschaft

Gute Bewirtung an der Rampoldalm

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Grillen & Clubmeisterschaft

Liebe Dohlen,

das Grillfest verschieben wir auf den 19.9.2020 und veranstalten unser eigenes Herbstfest. Die Clubmeisterschaft findet am Sonntag, den 12.7.2020 statt. Momentan sehen die Prognosen gut aus. Haltet euch auf dem Laufenden! Wir freuen uns.

Die Vorstandschaft

Wetter sieht für morgen fliegbar aus und wir können die Clubmeisterschaft durchführen. Wir treffen uns um 9:00 an der Talstation der Hochriesbahn. Bitte ladet euch die Wegepunkte vorab auf eure Fluginstrumente.
Bitte diese Quelle verwenden:

https://www.gsc-hochries.de/wp-content/uploads/2017/06/gsc_wp.wpt

Sportliche Grüße
Uli

Verhalten im Fluggebiet

Bedenkt bitte am Startplatz Sulzberg – Es ist kein einfacher Start. Es gibt Piloten, die erfahren sind und es gibt Piloten die noch wenige H&F-Starts in etwas schwierigen Gelände hinter sich haben! Nehmt Rücksicht aufeinander. Lasst startsichere Piloten den Vortritt und helft den Unerfahrenen. Aber am allerwichtigsten: KENNE DEIN EIGENES KÖNNEN!!! Vermeidet so Stau und Frust für alle. Und auch wenn es schwer fällt in der Anspannung… Bleibt freundlich!

Landeplatz Anita – Unser Sorgenkind! Es ist eigentlich gar nicht so schwer! Drei bis vier Tafeln weisen dir den Weg zur sicheren Landung am großzügigen Landeplatz. Doch immer wieder gibt es Ärger mit den Piloten! Ja, den Piloten!

ES IST ABSOLUT VERBOTEN IM ROT GEKENNZEICHNETEN BEREICH ZU LANDEN. Dies könnte die Verkehrssicherheit der angrenzenden Staatsstraße gefährden. Und es ist egal, was jeder persönlich über diesen Punkt denkt! Wichtig ist was die Behörden darüber denken, welchen die Verkehrssicherheit wichtiger ist, als das Freizeitvergnügen des einzelnen!

Unser Bauer ist uns sehr wohl gesonnen, doch zurecht ernten wir Schmäh von Ihm, wenn er sich und uns frägt, warum immer wieder im hohen Gras gelandet wird, wenn er doch extra darauf achtet, immer ein ausreichend großes Stück mit kurzem Gras für uns bereit zu halten! Zudem ist auch die Wiese NW-lich des Grafenwegs zur Landung freigegeben.

Ausweichbereich

In Folge der jüngsten Häufung der Missachtungen dieser Regelungen werden nun Kontrollen der Nutzungserlaubnis des Fluggebietes (Mitgliedschaft im Verein, bei gleichzeitiger Einhaltung der allgemeinen Luftsportregelungen) durchgeführt. WICHTIG: Es geht nicht darum selektiv Gastpiloten fern zu halten. Es geht darum Verstöße in den Griff zu bekommen, welche euch die Sicherheit und die Freude am Fliegen und damit verbunden das Fluggebiet kosten könnten!

Corona Fluggebiets- und Sicherheitsinfo

Sulzberg und Rampoldplatte zum Hike and fly für alle wieder geöffnet

Aufgrund der geänderten Rechtslage durch ein Schreiben aus dem Bayerischen Staatsministerium, haben wir uns entschlossen, die Startplätze Sulzberg und Rampoldplatte wieder für alle Mitglieder zu öffnen.

Die Startplätze Rampoldplatte und Sulzberg sind nach der Öffnung der Grenze nach Österreich wieder für alle geöffnet. Bitte achtet jedoch weiterhin auf das Abstandsgebot und beachtet, die Regeln am Start und Landeplatz.
Diese Freigabe kann aber jederzeit wieder Widerrufen werden, falls die Bestimmungen und Ereignisse dies erfordern. Es tut uns auch leid, dass Nichtmitglieder derzeit nicht bei uns fliegen können, aber auch wir müssen uns langsam mit den Gegebenheiten vertraut machen und wollen unser gutes Verhältnis mit den Bauern derzeit nicht unnötig aufs Spiel setzen. Nehmt bitte zum Fliegen auch dieses Schreiben ausgedruckt mit und vergesst euren Mitgliederausweis des DHV nicht.

Wir vertrauen darauf, dass alle Maßnahmen eingehalten und sich jeder überlegt, ob er derzeit wirklich fliegen gehen muss. Denn speziell der Sulzberg gerät mit seiner geringen Kapazität, schnell an seine Grenzen. Achtet bitte auch darauf, dass Unfälle jeglicher Art in den Bergen derzeit sehr schnell in den Medien verbreitet werden und geht jederzeit den sicheren Weg. Dies gilt schließlich auch für den normalen Alltag, entlastet unsere Ärzte und die Bergwacht und beschert euch zukünftig noch viele schöne Momente in der Luft!

In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Angehörigen, dass ihr Gesund durch die derzeitige Lage kommt.

Euer Vorstand der Bergdohlen Brannenburg e. V.


Hier der Brief aus dem Staatsministerium:

Sehr geehrter Herr Klaassen,

vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona

Hier die beigefügten Worte Von Björn, welche wir nur unterstreichen können:
In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.

Bayrisches Staatsministerium