Sulzberg und Rampoldplatte zum Hike and fly für alle wieder geöffnet
Aufgrund der geänderten Rechtslage durch ein Schreiben aus dem Bayerischen Staatsministerium, haben wir uns entschlossen, die Startplätze Sulzberg und Rampoldplatte wieder für alle Mitglieder zu öffnen.
Die Startplätze Rampoldplatte und Sulzberg sind nach der Öffnung der Grenze nach Österreich wieder für alle geöffnet. Bitte achtet jedoch weiterhin auf das Abstandsgebot und beachtet, die Regeln am Start und Landeplatz. Diese Freigabe kann aber jederzeit wieder Widerrufen werden, falls die Bestimmungen und Ereignisse dies erfordern. Es tut uns auch leid, dass Nichtmitglieder derzeit nicht bei uns fliegen können, aber auch wir müssen uns langsam mit den Gegebenheiten vertraut machen und wollen unser gutes Verhältnis mit den Bauern derzeit nicht unnötig aufs Spiel setzen. Nehmt bitte zum Fliegen auch dieses Schreiben ausgedruckt mit und vergesst euren Mitgliederausweis des DHV nicht.
Wir vertrauen darauf, dass alle Maßnahmen eingehalten und sich jeder überlegt, ob er derzeit wirklich fliegen gehen muss. Denn speziell der Sulzberg gerät mit seiner geringen Kapazität, schnell an seine Grenzen. Achtet bitte auch darauf, dass Unfälle jeglicher Art in den Bergen derzeit sehr schnell in den Medien verbreitet werden und geht jederzeit den sicheren Weg. Dies gilt schließlich auch für den normalen Alltag, entlastet unsere Ärzte und die Bergwacht und beschert euch zukünftig noch viele schöne Momente in der Luft!
In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Angehörigen, dass ihr Gesund durch die derzeitige Lage kommt.
Euer Vorstand der Bergdohlen Brannenburg e. V.
Bayrisches Staatsministerium
Hier der Brief aus dem Staatsministerium:
Sehr geehrter Herr Klaassen,
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona
Hier die beigefügten Worte Von Björn, welche wir nur unterstreichen können:
In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.