die Inzidenz, der R-Wert und andere Zahlen steigen, nur die Impfquote findet noch nicht den notwendigen Aufwind. Lange Rede kurzer Sinn: das Retter werfen muss wegen den aktuellen Corona-Bestimmungen leider entfallen.
die Tage werden wieder deutlich länger, die erste Frühjahrthermik lockt uns nach draußen und wir freuen uns über viele schöne Flüge. Doch es gibt auch Schattenseiten. Corona hat Deutschland noch immer fest im Griff. Die Grenzen nach Österreich sind geschlossen und damit auch die nahegelegen Fluggebiete für in Deutschland wohnhafte Pilot*innen. Wir müssen uns wenige Fluggebiete unter deutlich mehr Pilot*innen teilen. Bitte helft uns, gemeinsam unsere Fluggebiete zu schützen.
Ein Großteil von euch hält sich an die Regeln an Start- und Landeplätzen, ist zuvorkommend gegenüber anderen Pilot*innen und geht hilfsbereit miteinander um. Hierfür ein herzliches Dankeschön.
Leider häufen sich mit der Anzahl an Pilot*innen auch die Anzahl derjenigen, die sich nicht an die Regeln halten. Oft werden Regeln aus Unkenntnis missachtet, in seltenen Fällen auch vorsätzlich und in reinem Eigennutzen. Bitte denkt immer daran: Eine Missachtung der Vorschriften unserer Fluggebiete gefährdet das Hobby von uns allen. Seid euch bitte eurer Vorbildfunktion bewusst!
Daher unsere dringende Bitte an alle Pilot*innen. Helft uns, unsere Fluggebiete zu schützen. Informiert euch über die geltenden Regeln (siehe hier, hier, hier, hier, hier, hier), haltet diese ein und dient anderen als Vorbildern! Bitte weißt auch alle, die sich nicht daran halten mit Nachdruck darauf hin!
Ein kleines Beispiel vom Sonntag, den 28. Februar:
Sulzberg und Rampoldplatte zum Hike and fly für alle wieder geöffnet
Aufgrund der geänderten Rechtslage durch ein Schreiben aus dem Bayerischen Staatsministerium, haben wir uns entschlossen, die Startplätze Sulzberg und Rampoldplatte wieder für alle Mitglieder zu öffnen. Die Startplätze Rampoldplatte und Sulzberg sind nach der Öffnung der Grenze nach Österreich wieder für alle geöffnet. Bitte achtet jedoch weiterhin auf das Abstandsgebot und beachtet, die Regeln am Start und Landeplatz. Diese Freigabe kann aber jederzeit wieder Widerrufen werden, falls die Bestimmungen und Ereignisse dies erfordern. Es tut uns auch leid, dass Nichtmitglieder derzeit nicht bei uns fliegen können, aber auch wir müssen uns langsam mit den Gegebenheiten vertraut machen und wollen unser gutes Verhältnis mit den Bauern derzeit nicht unnötig aufs Spiel setzen. Nehmt bitte zum Fliegen auch dieses Schreiben ausgedruckt mit und vergesst euren Mitgliederausweis des DHV nicht.
Wir vertrauen darauf, dass alle Maßnahmen eingehalten und sich jeder überlegt, ob er derzeit wirklich fliegen gehen muss. Denn speziell der Sulzberg gerät mit seiner geringen Kapazität, schnell an seine Grenzen. Achtet bitte auch darauf, dass Unfälle jeglicher Art in den Bergen derzeit sehr schnell in den Medien verbreitet werden und geht jederzeit den sicheren Weg. Dies gilt schließlich auch für den normalen Alltag, entlastet unsere Ärzte und die Bergwacht und beschert euch zukünftig noch viele schöne Momente in der Luft!
In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Angehörigen, dass ihr Gesund durch die derzeitige Lage kommt.
Euer Vorstand der Bergdohlen Brannenburg e. V.
Hier der Brief aus dem Staatsministerium:
Sehr geehrter Herr Klaassen,
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona
Hier die beigefügten Worte Von Björn, welche wir nur unterstreichen können: In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/ Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.
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